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Zielgruppe: Ärzte entsprechend der Weiterbildungsordnung

Erläuterung: Die Kurse werden gem. § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung durchgeführt und von der Ärztekammer Westfalen-Lippe genehmigt und zertifiziert. Durch eine Änderung der Musterweiterbildungsordnung wurde die Ausbildung neu geregelt. Die Umsetzung auf Landesebene ist seit September 2005 gültig.

Die neue Weiterbildungsordnung sieht

  • Grundkurse über insgesamt 120 Stunden und
  • Aufbaukurse über insgesamt 200 Stunden
vor.

Diese Weiterbildung wird in Blockkursen angeboten, die sich über je zwei verlängerte Wochenenden verteilen.
Nach Absolvierung der Grundkurse, deren Reihenfolge beliebig ist, können die Aufbaukurse besucht werden, deren Reihenfolge ebenfalls frei wählbar ist. Beendet wird die Ausbildung mit dem Abschluss- und Integrationskurs.
Diejenigen Kursanten, die noch nach der alten WBO ihre Chirotherapieausbildung abschließen möchten, werden gebeten, mit dem Sekretariat der Gottfried Gutmann Akademie Kontakt aufzunehmen.

Die Weiterbildungsmaßnahme ist durch langjährige chirotherapeutische Erfahrungen der Dozenten in der Diagnostik und Therapie geprägt. Dies zeichnet sich durch eine praxisnahe Gestaltung mit
bewährten als auch neuen chirotherapeutischen Techniken aus, die schon nach dem ersten Kurs am Patienten anwendbar sind.

Außerdem werden osteopathische Techniken in das Ausbildungskonzept eingebunden.

Die Ausbildung wird von einem Lehrerteam geleitet, welches mitten im chirotherapeutischen Alltag steht und seit Jahren mit großer Erfahrung manualtherapeutische Fort- und Weiterbildungen durchführt.

Bisher haben die kassenärztlichen Vereinigungen im Allgemeinen schon eine Abrechnung gemäß EBM während der Weiterbildung ermöglicht, jedoch nur im Bereich der Extremitätengelenke; näheres hierzu erfragen Sie bei Ihrer kassenärztlichen Vereinigung.

Kursziel: Erlangung der Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin / Chirotherapie

Weiterbildungsordnung Manuelle Medizin / Chirotherapie - gültig seit September 2005

Die Bezeichnung Manuelle Medizin oder Chirotherapie kann wahlweise geführt werden.

Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin/Chirotherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung reversibler Funktionsstörungen des Bewegungssystems mittels manueller Untersuchungs- und Behandlungstechniken.

Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Manueller Medizin/Chirotherapie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

  • 120 Stunden Grundkurs gem. § 4 Abs. 8 in Manuelle Medizin/Chirotherapie
  • 200 Stunden Aufbaukurs gem. § 4 Abs. 8 in Manuelle Medizin/Chirotherapie

Weiterbildungsinhalt:

    Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
  • der manuellen Befunderhebung mit Untersuchungs- und Weichteiltechniken an Wirbelsäule, Schädel,
    Schulter- und Beckengürtel und Extremitäten
  • der Indikation und Kontraindikation manualmedizinischer Maßnahmen
  • der Erkennung der reflektorisch gesteuerten Wechselbeziehungen zwischen Bewegungssystem und anderen Funktionssystemen einschließlich den Grundlagen
    somatischer Dysfunktionen im Konzept parietaler und visceraler Komponenten
  • Einordnung von funktionspathologischen Befunden einschließlich hypo- und hypermobiler Funktionstörungen zu pathologischen Strukturveränderungen
  • der Mobilisation, Manipulation und Übungsbehandlung an den Extremitätengelenken, am Beckengürtel, den Wirbelgelenken und am Schädel
Übergangsbestimmungen:
Kammerangehörige, die die Zusatzbezeichnung Chirotherapie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin zu führen.

Kurszeiten:

Täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr
Block III - V am Sonntag von 9.00 bis 17.00 Uhr

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